Öffentliche Bekanntmachungen & elektronische Signaturen
icon.crdate27.03.2024
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am 18.03.2024 die rechtlichen Vorgaben für öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden im Internet konkretisiert. Hiernach wird unter anderem bestimmt, dass öffentliche Bekanntmachungen im Internet auf der Website einer Kommune so erreichbar sein müssen, dass der Internetnutzer auf der „Startseite“ den Bereich des Ortsrechts erkennt und dass sie durch eine qualifizierte elektronische Signatur zu sichern sind.
Verfahren einer Stadt am Oberrhein - Das Urteil ist gefallen
In einem Normenkontrollverfahren hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Satzung zur dritten Änderung der Vergnügungssteuersatzung einer Stadt am Oberrhein für unwirksam erklärt. Der Grund hierfür liegt in der nicht ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Satzung im Internet.
Laut § 1 Abs. 2 der DVO GemO, müssen öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden im Internet auf der Startseite der Gemeindewebsite klar erkennbar und durch eine qualifizierte elektronische Signatur gesichert sein. Der VGH urteilte, dass die "Startseite" die in der Satzung über öffentliche Bekanntmachungen genannte Internetseite der Gemeinde ist. Auf dieser Startseite sollte der Bereich der öffentlichen Bekanntmachungen für Bürger klar erkennbar sein. Bei der Stadt war dies nicht der Fall. Auf der angegebenen Internetadresse wurden Nutzer lediglich zwischen den Bereichen "Urlaubsregion Breisach am Rhein" und "Leben & Arbeiten (...)" geleitet, ohne dass der Bereich der öffentlichen Bekanntmachungen deutlich sichtbar war.
Ein weiterer Verstoß war das Fehlen einer qualifizierten elektronischen Signatur bei der online veröffentlichten Satzung. Diese Signatur ist ein Mindesterfordernis zur Absicherung öffentlicher Bekanntmachungen gegen Verfälschung und dient als Ersatz für ein gedrucktes Amtsblatt, um die verlässliche Kenntnis vom geltenden Recht zu gewährleisten. Das Fehlen einer solchen Signatur führt zur Unwirksamkeit der Satzung.
Hier geht es zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg:
1. Welche Pflichten und Konsequenzen ergeben sich aus diesem Urteil für alle Kommunen?
- Klarheit und Zugänglichkeit: Kommunen müssen darauf achten, dass ihre öffentlichen Bekanntmachungen auf ihren Websites klar erkennbar und leicht zugänglich sind.
- Sicherheit der Veröffentlichung: Die qualifizierte elektronische Signatur ist zwingend erforderlich, um die Authentizität und Integrität der Dokumente zu gewährleisten.
- Risiko der Unwirksamkeit: Nichtbefolgung dieser Anforderungen kann zur Unwirksamkeit der entsprechenden Satzungen und Verordnungen führen.
2. Wie kann ich öffentliche Bekanntmachungen ordnungsgemäß auf meiner Website veröffentlichen?
- Option 1: Button auf Startseite
Integration eines Buttons mit der Betitelung „Öffentliche Bekanntmachungen“ auf der Startseite z.B. unter „Schnell gefunden“ mit einer entsprechenden Verlinkung auf die Content-Seite mit den öffentlichen Bekanntmachungen.
- Option 2: Individuelle Startseiten-Anpassung
Haben Sie einen News-Bereich, der bereits verschiedene Filterkategorien z.B. Mitteilungsblatt, Sitzungsberichte, Vereine, Einrichtungen etc. beinhaltet? Denkbar wäre hier die Erweiterung einer zusätzlichen Kategorie "Öffentliche Bekanntmachungen". Gerne finden wir hier eine individuelle Lösung für Ihre Startseite, die auch mit Ihrem TYPO3 kompatibel ist.
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