Onlinezugangsgesetz: Hirsch & Wölfl

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Online-Formulare

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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WEBSITE CHECK-UP

Nehmen Sie jetzt an unserem kostenlosen Website Check-Up teil! Dabei untersuchen wir Ihre Website auf Optimierungspotentiale und überprüfen, ob Ihr Internetauftritt die gesetzlichen Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit (BITV 2.0) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wie z.B. die neue Cookie-Richtlinien erfüllt. Darüber hinaus identifizieren wir etwaige Sicherheitslücken, kontrollieren die Performance und beraten Sie hinsichtlich der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG).

Website Check-Up

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Onlinezugangsgesetz (OZG)

Frühere E-Government-Programme waren meist in kleineren Dimensionen angelegt. Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG), das im August 2017 in Kraft getreten ist, haben Bund und Länder nun den Hebel, um das Großprojekt bundesweite Verwaltungsdigitalisierung in Angriff zu nehmen. Bis Ende 2022 sind Bund und Länder dazu verpflichtet, alle Leistungen über Serviceportale elektronisch anzubieten.

Laut einer Studie des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB) ist jedoch nur jede zweite Kommune ausreichend auf das Onlinezugangsgesetz und die damit verbundenen Aufgaben vorbereitet. Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes stellt Kommunen und deren Mitarbeiter/innen aktuell vor eine enorme Zusatzbelastung. Eine klare Formulierung der Umsetzungsschritte fordert von einer öffentlichen Verwaltung sehr viel Eigenleistung und führt zu Unsicherheiten der jeweiligen Zuständigkeitsbereiche. 

Die gute Nachricht: Wir lassen Sie bei dieser Herausforderung nicht alleine! Wir stehen Ihnen als starker Partner beratend und tatkräftig zur Seite und begleiten Sie bei der Digitalisierung Ihrer Verwaltungsdienstleistungen.

Lernen Sie, wie auch Ihnen Schritt für Schritt die Umsetzung der OZG-Richtlinien gelingt.

WIR KONNTEN DIE BEARBEITUNGSZEIT EINES ANTRAGS IM VERGLEICH ZUM VORHERIGEN, ANALOGEN PROZESS UM 80% REDUZIEREN.
Jochen Bender, Informations- & Kommunikationstechnik, Stadt Kraichtal

Bürgerserviceportal

Online Prozesse planen ist Silber, sie digital und vor allem bürgernah zur Verfügung zu stellen ist Gold. Das Erfolgskonzept eines gelungenen, virtuellen Behördengangs liegt in der nutzerfreundlichen Digitalisierung der Verwaltung. Unsere Lösung: das Bürgerserviceportal. Als eigenständige Wissensplattform legt das Bürgerserviceportal den Grundstein für Ihr digitales Bürgerbüro und unterstützt somit Sie und Ihre Bürger/innen gleichermaßen. 

Digitales Rathaus

  • 24/7 ortsunabhängige Abwicklung von Rathausbelangen
  • Spart Zeit und Ressourcen auf beiden Seiten
  • Papierlose Verwaltung
  • Vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten für eine intuitive Nutzerführung
  • Eigenständige Solr Suche, die nur die Inhalte des Portals indexiert
  • Individuelle Selektion der Dienstleistungen durch Ein- und Ausblenden
  • Optimierte Darstellung der Mitarbeiter, Ämter, Adressen und des Organigramms

OZG-Handbuch

OZG-Hilfe für Baden-Württemberg oder OZG-Hilfe für Bayern gesucht? Unser individuelles OZG-Handbuch hilft Ihnen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Erhalten Sie mittels unserer Modul-Vergleichsmatrix einen Überblick über unsere OZG-Lösungen und wählen Sie eine auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte Ausbaustufe. Für jede Service-BW bzw. BayernPortal Erweiterung finden Sie in den Handbüchern zudem detaillierte Informationen in den Moduldatenblättern.

    Zum Service-BW HandbuchZum BayernPortal Handbuch

    Das Bürgerserviceportal SIEHT WIE EINE OBERFLÄCHE AUS, DIE MAN BEDIENEN KANN UND WILL. OHNE DIE KOOPERATION MIT HIRSCH & WÖLFL, HÄTTE ICH DIE UMSETZUNG NICHT VORANTREIBEN KÖNNEN.
    Jochen Bender, Informations- & Kommunikationstechnik, Stadt Kraichtal

    Success Story

    Schon heute können wir durch die Implementierung des Bürgerserviceportals 80% der Themen und Dienstleistungen digital zugänglich machen. Lernen Sie von Kommunen, die bereits zukunftsorientiert mit dem digitalen Rathaus arbeiten und erfahren Sie, die vielfältigen Vorteile unserer praxiserprobten OZG-Lösungen.

    Im Interview spricht Jochen Bender wie der Stadt Kraichtal dank des Bürgerserviceportals die Bereitstellung von digitalen Verwaltungsdienstleistungen gelungen ist.

    Jetzt Anwenderbericht lesen